Steuerinformationen 2014

Dezember 2014

Bei Betriebsaufspaltungen sind notleidende Gesellschafterdarlehen keine Seltenheit. Nunmehr plant der Gesetzgeber eine Regelung, wonach etwaige Wertminderungen dem Teilabzugsverbot unterliegen. Da die Änderungen erst ab 2015 wirken sollen, kann man in diesem Jahr noch geeignete Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Wer beabsichtigt, in Nordrhein-Westfalen zeitnah eine Immobilie zu erwerben, sollte den Kauf gegebenenfalls noch in 2014 durchführen. Ab nächstem Jahr soll die Grunderwerbsteuer nämlich um 1,5 % auf 6,5 % erhöht werden.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich bis zum Abschluss eines dualen Studiums. Da es sich um eine einheitliche Erstausbildung handelt, ist es unschädlich, wenn das Kind nach Abschluss seiner Lehre neben dem Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Für Kapitalanleger ist es sicherlich von Interesse, dass rund 50 Staaten eine Vereinbarung zum automatischen steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet haben. Hierdurch wird es für die Finanzbehörden künftig einfacher, Finanzinformationen aus dem Ausland zu erhalten.

GmbH-Gesellschafter sollten wissen, dass nachträgliche Schuldzinsen für die Anschaffung einer wesentlichen Beteiligung seit Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr als Werbungskosten abziehbar sind.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis der gesamten Steuerinformationen entnehmen können, die Sie hier finden >

November 2014

Die lohnsteuerliche Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen soll ab dem Jahr 2015 um 40 EUR auf 150 EUR (brutto) erhöht werden. Was sich zunächst positiv anhört, ist aber nicht mehr als ein „Trostpflaster“. Denn gleichzeitig soll die neue steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf einige Entscheidungen hinzuweisen:

Die Vorauszahlung der Kosten einer Zahnbehandlung, die sich über mehrere Jahre erstreckt, ist nur dann als außergewöhnliche Belastung im Jahr der Zahlung abziehbar, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Anderenfalls ist die Vorauszahlung als Gestaltungsmissbrauch zu werten.

Durch den steuermindernden Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer Abschreibungspotenzial in Wirtschaftsjahre vor der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts verlagern. Die Leistungsfähigkeit wird dadurch aber nicht berührt, sodass der Abzugsbetrag unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen ist.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis der gesamten Steuerinformationen entnehmen können, die Sie hier finden >

Oktober 2014

Mit der Abgeltungsteuer sollte alles viel einfacher werden. Ob dieses Ziel erreicht wurde, muss angesichts der vielen finanzgerichtlichen Verfahren bezweifelt werden. . Aktuell hat der Bundesfinanzhof z.B. entschieden, dass der Abgeltungsteuersatz von 25 % auch bei Darlehen zwischen Angehörigen möglich ist. Damit widerspricht er der Ansicht der Finanzverwaltung, die hier bis dato den persönlichen Steuersatz angewendet hat.

Darüber hinaus ist insbesondere auf folgende Neuerungen hinzuweisen:

Unter gewissen Voraussetzungen können Familienheime vererbt werden, ohne dass Erbschaftsteuer anfällt. Aktuell hat der Bundesfinanzhof jedoch klargestellt, dass die Steuerbefreiung nur dann gilt, wenn auch wirklich das Eigentum übergeht. Ein Wohnrecht an dem Familienheim reicht nicht aus.

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2015 bei 5,2 % liegen. Dass keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt wohl vor allem daran, dass die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten wird.

Bei der Rechnungslegung werden sich künftig einige Änderungen ergeben. Der auf EU-Vorgaben basierende Entwurf des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sieht u.a. höhere monetäre Grenzwerte für die Größenklassen vor. Somit dürften künftig mehr Unternehmen von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften profitieren.

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August 2014

Der Bundesfinanzhof hat aktuell zwei steuerzahlerfreundliche Entscheidungen zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen getroffen.

Demzufolge kann eine Steuerermäßigung u.a. für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen sowie für Aufwendungen für einen Hausanschluss in Betracht kommen.

Umsatzsteuerzahler sollten bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden beachten, dass der Flächenschlüssel in der Regel eine präzisere Aufteilung ermöglicht als der Umsatzschlüssel. Letztgenannter kann jedoch anwendbar sein, wenn die Ausstattung der Räumlichkeiten erhebliche Unterschiede aufweist.

Arbeitnehmer dürfte interessieren, dass der Bundesfinanzhof zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Poolarbeitsplatz und einem Telearbeitsplatz umfassend Stellung bezogen hat.

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Juli 2014

Kapitalanleger dürfte interessieren, dass beim Bundesfinanzhof einige Verfahren zur Abgeltungsteuer anhängig sind. Dabei geht es u.a. um die Frage, ob Zinserträge aus Ehegattendarlehen der 25 %igen Abgeltungsteuer unterliegen oder mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern sind.

Für Vermieter ist es sicherlich interessant zu wissen, dass der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zum nachträglichen Schuldzinsenabzug bei der Veräußerung einer fremdfinanzierten Mietimmobilie erweitert hat.
Danach kommt es nicht darauf an, ob die Veräußerung innerhalb der 10- jährigen Spekulationsfrist erfolgte.

Umsatzsteuerzahler sollten beachten, dass steuerpflichtige Versteigerungen über eBay, die von mehreren Personen unter Verwendung eines gemeinsamen Pseudonyms (Nickname) ausgeführt werden, im Regelfall allein von demjenigen zu versteuern sind, der gegenüber eBay als Inhaber des Nutzerkontos aufgetreten ist.

Eltern sollten wissen, dass ihnen für ein Kind, das ein duales Studiums absolviert, Kindergeld bis zum Abschluss des Studiums zusteht. Diese Ansicht vertritt zumindest das Finanzgericht Münster.

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Juni 2014

Kapitalanleger dürfte interessieren, dass beim Bundesfinanzhof ein Musterverfahren anhängig ist, in dem es im Kern um die Frage geht, ob Privatpersonen Kosten steuerlich absetzen können, die im Zusammenhang mit ihrer Vermögensanlage entstehen.

Für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen Stellung zur steuerlichen Anerkennung von Pensionszusagen bezogen hat. Dabei geht es u.a. um die sogenannte Erdienbarkeit und Fallstricke beim gleichzeitigen Bezug von Rente und Gehalt.

Umsatzsteuerzahler sollten beachten, dass der Vorsteuerabzug eine eindeutige Leistungsbeschreibung voraussetzt. Wird zur Identifizierung der Leistung in der Rechnung auf andere Geschäftsunterlagen verwiesen, ist dies aber auch dann ausreichend, wenn diese Unterlagen der Rechnung nicht beigefügt sind.

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Mai 2014

An der „steuerlichen Gesetzgebungsfront“ ist wieder Bewegung. Hinzuweisen ist insbesondere auf das Steuervereinfachungsgesetz 2013, das wegen der Neuwahl des Bundestages im letzten Jahr nicht abgeschlossen werden konnte und nunmehr erneut auf der Tagesordnung steht.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass sich die Finanzverwaltung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen hat, wonach Bauträger grundsätzlich nicht als Steuerschuldner in Betracht kommen, weil sie keine Bauleistung erbringen, sondern bebaute Grundstücke liefern. Die praxisrelevanten Auswirkungen der neuen Sichtweise haben wir für Sie zusammengestellt.

Minijob-Arbeitgeber sollten beachten, dass sie der Einzugsstelle eine etwaige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Antrags des Arbeitnehmers mitteilen müssen. Bis zum 30.6.2014 akzeptiert es die Minijob-Zentrale aber auch, wenn die Meldung nicht erfolgt.

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April 2014

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind anteilig als Werbungskosten absetzbar, wenn das Arbeitszimmer teilweise privat und teilweise beruflich genutzt wird. Diese Ansicht vertritt zumindest der 9.

Senat des Bundesfinanzhofs. Endgültig entschieden ist diese praxisrelevante Frage jedoch noch nicht, der Streitfall liegt nämlich nun beim Großen Senat des Bundesfinanzhofs.

Eltern von volljährigen Kindern sollten wissen, dass sie seit 2012 auch dann Kindergeld beanspruchen können, wenn ihr Kind mit einem gut verdienenden Partner verheiratet ist.

Umsatzsteuerzahler mussten bis dato Umsatzsteuer für Sicherungseinbehalte an das Finanzamt abführen, obwohl sie diese vom Kunden erst nach mehreren Jahren erhalten. Diesen Liquiditätsnachteil hat der Bundesfinanzhof nun ausgehebelt.

Arbeitgeber dürfte sicherlich interessieren, dass sie nicht verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung hinzuweisen.

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März 2014 

Das Bundesfinanzministerium hat sein Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aktualisiert. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengestellt.

Absolviert ein volljähriges Kind eine Zweitausbildung, ist der Kindergeldanspruch grundsätzlich verloren, wenn es daneben eine Erwerbstätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von über
20 Stunden ausübt. Ein aktuelles Urteil zeigt, dass schon eine Überschreitung von nur drei Minuten zum Wegfall des Kindergelds führen kann.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof hinsichtlich des Pauschalierungs-Wahlrechts bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde einige Zweifelsfragen beantwortet hat.

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Februar 2014

Alle Steuerzahler sollten beachten, dass Aufwendungen für ein Erststudium nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs lediglich Sonderausgaben darstellen. Ein Abzug als (vorweggenommene) Betriebsausgaben scheidet somit aus.

Für Kapitalanleger ist es wichtig zu wissen, dass es künftig nicht mehr erforderlich ist, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen. Der Einbehalt und die Weiterleitung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft erfolgen dann nämlich automatisch.

Für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ist es interessant zu wissen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung keine freigebige Zuwendung darstellt und somit keine Schenkungsteuer auslöst.

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte interessieren, dass bei der Prüfung der Fremdüblichkeit von zwischen nahen Angehörigen vereinbarten Vertragsbedingungen großzügigere Maßstäbe anzulegen sind, wenn der Vertragsschluss unmittelbar durch die Erzielung von Einkünften veranlasst ist.

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Januar 2014

Der steuermindernde Investitionsabzugsbetrag ist ein Gestaltungsmittel, das recht konfliktanfällig ist, wie die umfangreiche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zeigt. Aktuell hat die Finanzverwaltung ihr Anwendungsschreiben aus dem Jahr 2009 überarbeitet und dabei auch einige steuerzahlerfreundliche Entscheidungen des Bundesfinanzhofs umgesetzt.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass der Bundesfinanzhof die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen eingeschränkt hat. Danach sind z.B. Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen

Bauleistungen nicht mehr Schuldner der Umsatzsteuer.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass die Ein- Prozent-Regelung für die private Pkw-Nutzung für jedes dem Arbeitnehmer

überlassene Fahrzeug greift. Hiermit stellt sich der Bundesfinanzhof gegen eine günstige Billigkeitsregelung der Verwaltung.

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