BFH: STEUERPFLICHT BEI TESTAMENTARISCH ANGEORDNETER VERZINSUNG EINES VERMÄCHTNISSES
Steuerpflichtige Kapitaleinkünfte können sich bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.