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Bank- und Kapitalmarktrecht

Inhaltsverzeichnis Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachgebiet: Bank- und Kapitalmarktrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Hier geht es im Wesentlichen um offene und geschlossene Fondsbeteiligungen (insbesondere Schiffsfonds und Immobilienfonds), um die Durchsetzung und Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen und um Streitigkeiten aus Kreditverträgen. Wir vertreten sowohl Banken als auch Anleger und Kreditnehmer. Unsere langjährigen Erfahrungen und regelmäßig durchgeführte Fortbildungen gewährleisten, dass wir Sie stets auf Grundlage der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung beraten können und außerdem Ihre Interessen bestmöglich außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen können.

Wir helfen weiter bei:

Bank- und Kapitalmarktrecht bei Gerken Rechtsanwälte

Wenn Sie sich mit Fragen zum Bank- und Kapital­marktrecht konfrontiert sehen, bieten Ihnen Gerken Rechtsanwälte Ihnen eine zuverlässige und kompetente Beratung. Als renommierte Kanzlei in Hamburg unterstützen wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten des Bank- und Kapitalmarktrechts. Wir vertreten sowohl Bankkunden als auch Banken und Sparkassen.

Unvorhergesehene Vor­fällig­keits­entschädigungen

Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von Banken eingefordert, wenn Kreditnehmer ihren Kredit vor dem vereinbarten Termin zurückzahlen wollen oder die Bank das Darlehen vorzeitig kündigt. Hierbei verlangt die Bank einen Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Es gibt jedoch Fälle, in denen Banken und Finanzinstitute in ihren Verträgen unklare oder unvollständige Angaben gemacht haben, die dem Kunden den Weg ebnen, den Kredit ohne Vor­fällig­keits­entschädigung zurückzuzahlen. Die Expertise von Gerken Rechtsanwälte kann Ihnen helfen, diese Schlupflöcher zu erkennen.

Banken und Kündigungsrechte

Eine Kündigung Ihres Kredites oder Ihres Immobilienkredites durch Ihre Bank kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass Banken unter bestimmten Bedingungen dazu berechtigt sind. Lassen Sie von den Fachanwälten bei Gerken Rechtsanwälte prüfen, ob Ihre Kündigung rechtens ist. Wir unterstützen Sie auch dabei, vorbeugende Maßnahmen gegen eine potenzielle Kündigung zu treffen.

Immobilienfonds und ihre Herausforderungen

Bei geschlossenen und offenen Immobilienfonds bestehen Verlustrisiken. Es können sich Schadenersatzansprüche der Anleger ergeben, die innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden sollten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Fonds für Erneuerbare Energien

Obwohl „grüne“ Investitionen an Beliebtheit gewinnen, sind sie nicht ohne Risiken. Gesetzliche Änderungen und internationaler Wettbewerb können die Rendite dieser Fonds beeinträchtigen. Bei Gerken Rechtsanwälte prüfen wir Ihre Investitionen und informieren Sie über mögliche Schadensersatzansprüche.

Zins- und Währungsswaps

Zins- und Währungsswaps sind kompliziert und nicht alle Banken erfüllen ihre Aufklärungspflichten. Wenn Sie Ihren Swap kündigen möchten und auch Schadensersatzansprüche im Raum stehen, wenden Sie sich gerne an uns.

Vermögensverwaltung

Sind Sie mit Ihrer Vermögensverwaltung unzufrieden, zum Beispiel weil sich der Wert Ihres Depots verringert hat? Vermögensverwalter unterliegen den Pflichten aus dem Vermögensverwaltungsvertrag und es kann zu Pflichtverletzung gekommen sein, die ursächlich für Ihre Verluste sein können. Wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und setzen diese durch.

Unabhängig von Ihrem speziellen Anliegen im Bereich des Bank- und Kapital­marktrechts stehen die Gerken Rechtsanwälte an Ihrer Seite und bieten Ihnen fachkundige Unter­stützung und Beratung.

Sofort-Kontakt und Rechtsberatung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht

Haben Sie Fragen? Bitte beachten Sie, dass die oben stehenden Infor­mationen ledig­lich als erste Orien­tierung dienen und keinen um­fassen­den An­spruch erheben. Sie ersetzen keines­falls eine per­sön­liche Be­ratung durch einen Rechts­anwalt. Gerne bieten wir Ihnen jedoch eine un­ver­bind­liche Erst­ein­schätzung Ihrer Möglich­keiten an­. Sie erreichen uns unter der Telefon­nummer:

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