Steuerinformationen 2010

Dezember 2010

Freiberufler und Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass bei der steuerlichen Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die nach dem 31.12.2009 angeschafft oder hergestellt werden, Gestaltungsspielraum besteht. Das Bundesfinanzministerium erläutert in einem aktuellen Schreiben u.a. welche Wahlrechte bestehen und welche Aufzeichnungspflichten zu beachten sind.

Für Selbstständige ist es darüber hinaus wichtig zu wissen, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung ab 2011 zwar weiterhin möglich ist, aber auch deutlich teurer wird.

Arbeitnehmer sollten eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs beachten, wonach die Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung verfassungsgemäß ist.

Vereine, die Vorständen Vergütungen gewähren und deren Satzungen solche Vergütungen nicht ausdrücklich erlauben, haben noch bis zum 31.12.2010 Zeit, um ihre Satzung entsprechend anzupassen. An diesem Stichtag läuft nämlich die von der Finanzverwaltung gewährte Schonfrist aus. Erfolgt keine Satzungsanpassung, droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

November 2010

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage des Finanzgerichts Niedersachsen zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags als unzulässig verworfen, weil sich die Richter nicht hinreichend mit dem Wesen der Ergänzungsabgabe auseinandergesetzt hatten. Das bedeutet, dass der Solidaritätszuschlag auch weiter erhoben werden darf. Auch wenn die Diskussionen über die umstrittene Ergänzungsabgabe wohl vorerst fortgeführt werden, ist eine baldige Abschaffung nicht sehr wahrscheinlich.

Für Kapitalanleger gibt es eine frohe Kunde aus München: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert, sodass Zinsen auf Einkommensteuererstattungen nicht mehr zu versteuern sind.

Unternehmer sollten beachten, dass sie ihre Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zukünftig elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Besonders heiß wird derzeit der Umfang der Datenübermittlung diskutiert. Viele Experten befürchten eine zunehmende Gliederungstiefe, was die Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellen dürfte.

Unternehmer dürfte auch interessieren, dass die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur ertragsteuerlichen Behandlung von dachintegrierten Fotovoltaikanlagen zugunsten der Steuerbürger geändert hat, was de facto höhere Abschreibungen zufolge hat.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass sie die Entgeltdaten der Beschäftigten auch weiterhin monatlich an die Zentrale Speicherstelle melden müssen. Bündnis 90/Die Grünen sind im Bundestag mit einem Antrag gescheitert, wonach die Datenübermittlung im Rahmen des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) sofort ausgesetzt werden sollte. Rund zwei Wochen zuvor war bereits ein Eilantrag auf vorläufige Aussetzung des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Oktober 2010

Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs ist das für die Grundsteuer maßgebende Bewertungsrecht zumindest für Stichtage bis zum 1.1.2007 verfassungsgemäß. Falls eine Neuregelung bzw. eine Neubewertung aber weiterhin unterbleibt, sei dies wegen des lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunktes und der daraus resultierenden Wertverzerrungen nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Hintergründe und den derzeitigen Stand des Reformprozesses haben wir für Sie zusammengestellt.

Kapitalanleger, die Scheinrenditen aus Schneeballsystemen versteuern müssen, dürfte sicherlich eine Kulanzregelung der Finanzverwaltung interessieren. Danach können geprellte Anleger die über Jahre angefallenen steuerpflichtigen Scheinrenditen
nämlich im Veranlagungszeitraum der Insolvenz als Verluste geltend machen und gegebenenfalls ins Vorjahr zurücktragen oder in Folgejahren geltend machen.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sollten beachten, dass eine wesentliche Beteiligung auch dann vorliegt, wenn sie im Zuge einer einheitlichen Vertragsurkunde zunächst eine wesentliche Beteiligung übernehmen und diese durch eine Kapitalerhöhung eine juristische Sekunde später wieder verlieren. Auf die Haltedauer kommt es somit nicht an.

Für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass sie für die verkürzte Lohnsteuer haften, wenn eine für die Lohnabrechnung und die Lohnsteueranmeldung zuständige Arbeitnehmerin ihre eigenen Gehaltsabrechnungen zu ihren Gunsten manipuliert hat.

Für Eltern ist von Interesse, dass für volljährige Kinder kein Kindergeldanspruch besteht, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den jährlichen Grenzbetrag von aktuell 8.004 EUR auch nur um 1 EUR übersteigen. Diese Fallbeil-Regelung ist nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts nämlich verfassungsgemäß.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

September 2010

In diesem Monat steht sicherlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit der ab 2007 verschärften Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern im Mittelpunkt. Von dem Urteil profitieren Steuerpflichtige, denen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Gewerbetreibende dürfte sicherlich interessieren, dass die steuerliche Bewertungsuntergrenze für Herstellungskosten vorerst gültig bleibt. Nach den jüngsten Ausführungen der Finanzverwaltung gilt dies zumindest bis zur Neufassung der Einkommensteuer-Richtlinien.

Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist es interessant zu wissen, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Statusfeststellungsverfahren als Werbungskosten abzugsfähig sind.

Umsatzsteuerzahler sollten wissen, dass die EU-Mitgliedstaaten inländischen Unternehmern unter bestimmten Voraussetzungen die dort gezahlte Umsatzsteuer erstatten. Die Antragsfrist für die Erstattung der in 2009 gezahlten ausländischen Umsatzsteuer endet am 30.9.2010.

Arbeitgeber sollten beachten, dass die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) vorgesehenen Freitextfelder nicht auszufüllen sind. Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert werden.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

August 2010

Weniger Netto vom Brutto, so lautet das Fazit der Gesundheitsreform. Welche Zusatzbelastungen auf die Beitragszahler ab 2011 zukommen sollen, haben wir für Sie zusammengestellt.

Kapitalanleger dürfte ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg interessieren, wonach die günstige Vermutung der Überschusserzielungsabsicht grundsätzlich auch bei einer Investition in einen geschlossenen Immobilienfonds zugrunde zu legen ist. Soweit kein Steuerstundungsmodell vorliegt, können Fondsanleger also Verluste mit anderen Einkünften verrechnen.

Gesellschafter von Kapitalgesellschaften sollten wissen, dass Erwerbsaufwendungen, die im Zusammenhang mit wesentlichen Kapitalbeteiligungen stehen, ohne Abzugsverbot geltend gemacht werden können, wenn der Steuerpflichtige keinerlei Einnahmen durch seine Beteiligung erzielt hat. Zu beachten ist aber auch, dass die Finanzverwaltung ab 2011 eine profiskalische Änderung anvisiert. Verluste sollten folglich noch im Veranlagungszeitraum 2010 geltend gemacht werden.

Arbeitgeber sollten beachten, dass das bislang bis Ende 2010 befristete Kurzarbeitergeld um 15 Monate bis Ende März 2012 verlängert wird.

Für Eltern ist von Interesse, dass Kinder, die sich in der
Berufsausbildung befinden und Zivildienst geleistet haben, beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt werden. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Juli 2010

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 19.5.2010 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 beschlossen. Im Vergleich zum bisherigen Referentenentwurf haben sich noch einige relevante Änderungen ergeben. Vor allem der modifizierte Bestandsschutz für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken ist von Interesse, sorgt er doch für mehr Planungssicherheit. Zu beachten ist aber auch, dass es sich weiterhin „nur“ um einen Entwurf handelt, sodass weitere Änderungen möglich bzw. zu erwarten sind.

Kapitalanleger sollten ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur vorläufigen Festsetzung des Solidaritätszuschlags beachten. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass der Solidaritätszuschlag aufzuheben und zu erstatten ist, wird auch der Solidaritätszuschlag erstattet, der auf die mit abgeltender Wirkung erhobene Kapitalertragsteuer entfallen ist – nach der Verwaltungsanweisung allerdings nur auf Antrag und nur innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist. Der Rechtsschutz beim Solidaritätszuschlag gilt somit auch dann, wenn die Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Umsatzsteuerzahler, die internationale Warengeschäfte tätigen, dürfte interessieren, dass das Bundesfinanzministerium sein Schreiben zu den Voraussetzungen der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen aktualisiert hat. Dabei legt die Finanzverwaltung für den Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung weiterhin strenge Maßstäbe an, auch wenn einige Anforderungen, die jüngst durch mehrere Urteile beanstandet wurden, nicht mehr verlangt werden.

Arbeitgeber sollten wissen, dass sich die für 2011 vorgesehene Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (vermutlich) verschieben wird. Aus dem Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2010 geht nämlich hervor, dass die Einführung infolge von Verzögerungen beim Entwicklungsstand erst ab dem Kalenderjahr 2012 erfolgen soll bzw. kann.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Juni 2010

Der Referentenentwurf der Bundesregierung zum Jahressteuergesetz 2010 umfasst 151 Seiten und enthält viele Neuregelungen. Die Änderungen, die von besonderem Interesse sind, haben wir für Sie zusammengestellt. Bitte berücksichtigen Sie, dass der Referentenentwurf ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren abbildet. Bis zur endgültigen Verkündigung im Bundesgesetzblatt sind also noch diverse Änderungen zu erwarten.

Für alle Steuerzahler ist es ebenfalls wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof die ab dem Veranlagungszeitraum 2006 geltende Rechtslage, wonach nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig sind, für rechtmäßig hält. Nach dem Urteil bleibt die Hoffnung, dass private Steuerberatungskosten zumindest zukünftig wieder abzugsfähig sind. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit will das Bundesfinanzministerium nämlich umsetzen.

Freiberufler und Gewerbetreibende, die mehrere Pkw im Betriebsvermögen haben, sollten die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Ermittlung der Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regel beachten. Danach ist die Privatnutzung grundsätzlich auch dann fahrzeugbezogen und somit mehrfach anzuwenden, wenn tatsächlich feststeht, dass ausschließlich nur eine Person die Fahrzeuge privat genutzt hat. Um eine überhöhte Besteuerung zu vermeiden, sollte die Führung
eines Fahrtenbuchs in Erwägung gezogen werden.

Für Gesellschafter von Kapitalgesellschaften ist von Interesse, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) nicht begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. In einem aktuellen Beschluss wendet sich der Bundesfinanzhof direkt gegen die gegenteilige Meinung der Finanzverwaltung.

Umsatzsteuerzahler dürfte interessieren, dass ein Vermögensgegenstand nicht zwangsläufig zum Unternehmensvermögen gehört. Die im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu treffende Zuordnungsentscheidung muss vielmehr zeitnah nach außen dokumentiert werden, ansonsten versagt das Finanzamt den Vorsteuerabzug.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Mai 2010

Das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ ist in Kraft. Damit werden insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Praxisrelevante Änderungen, die insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (z.B. bei den Zusammenfassenden Meldungen) zu beachten sind, haben wir für Sie zusammengestellt.

Bereits durch das Jahressteuergesetz 2008 wurde die steuerlich günstige Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen eingeschränkt. Zu den Neuregelungen, die für nach dem 31.12.2007 abgeschlossene Übertragungsverträge gelten, bezieht das Bundesfinanzministerium nunmehr ausführlich Stellung.

Wer als Freiberufler oder Gewerbetreibender nach handelsrechtlichen Grundsätzen einen Jahresabschluss aufstellen muss, der sollte wissen, dass steuerliche Wahlrechte nunmehr unabhängig vom Wertansatz nach dem Handelsgesetzbuch ausgeübt werden können, was einen größeren Gestaltungsspielraum bietet. Das ergibt sich aus einem mit Spannung erwarteten Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Umsatzsteuerzahler sollten ein geändertes Anrechnungsverfahren im Zusammenhang mit der Dauerfristverlängerung beachten. Nach der geänderten Verwaltungspraxis ist der bei der Anrechnung nicht verbrauchte Teil der Sondervorauszahlung nämlich erst mit der Jahressteuer zu erstatten.

Arbeitgeber dürfte interessieren, dass gegen den elektronischen Entgeltnachweis (das sogenannte ELENA-Verfahren) Verfassungsbeschwerde eingereicht worden ist.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

April 2010

In diesem Monat sind insbesondere zwei Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums hervorzuheben:

– Für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe gilt seit dem 1.1.2010 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Aufgrund zahlreicher Abgrenzungsprobleme hat die Finanzverwaltung nun ein Schreiben veröffentlicht, auf das in der Praxis schon sehnsüchtig gewartet wurde. Dabei werden sowohl die umsatzsteuerlichen als auch die lohnsteuerlichen Auswirkungen der Neuregelung dargestellt.

– Des Weiteren hat das Bundesfinanzministerium das Anwendungsschreiben zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen aktualisiert. Die wichtigsten Punkte, die auch für die Steuererklärung 2009 verwendet werden können, wurden praxisgerecht aufbereitet.

Kapitalanleger dürfte sicherlich bekannt sein, dass die Besteuerung der Kapitalerträge mit dem Einbehalt der Abgeltungsteuer ab 2009 grundsätzlich abgegolten ist. In welchen Fällen die Anlage KAP bei der Steuererklärung 2009 dennoch abzugeben ist bzw. abgegeben werden sollte, wird nachfolgend aufgezeigt.

Umsatzsteuerzahler sollten beachten, dass der Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Immobilien in absehbarer Zeit nicht mehr zu 100 % möglich sein wird. Das ergibt sich aus einer Änderung in der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, die vom
deutschen Gesetzgeber spätestens bis zum 1.1.2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Arbeitgeber dürfte ein vom Bundesfinanzhof abgesegnetes Gestaltungsmodell interessieren. Danach darf freiwillig gewährtes Weihnachtsgeld in pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse umgewandelt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Zuschüsse aufgrund der Lohnsteuerpauschalierung sozialversicherungsfrei sind.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

März 2010

In einem Grundsatzbeschluss hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs dem Aufteilungsgebot bei beruflich und privat veranlassten Reisen eine Absage erteilt. Dies bedeutet, dass gemischte Reisekosten in einem größeren Umfang als bisher steuerlich geltend gemacht werden können. Welche Auswirkungen das Urteil im Einzelnen hat, haben wir für Sie zusammengefasst.

Sofern Vermieter in 2009 erhebliche Mietausfälle verzeichnen mussten, sollten Sie sich einen Termin im Kalender anstreichen: Denn ein Antrag auf teilweisen Grundsteuererlass wegen wesentlicher Ertragsminderung ist nur noch bis zum 31.3.2010 möglich.

Für Kapitalanleger ist der Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer von besonderem Interesse. Thematisiert werden die Aspekte, die für Ehegatten von besonderer Bedeutung sind, wie beispielsweise die unentgeltliche Depotübertragung oder die Verlustverrechnung.

Für Unternehmer ist es wichtig zu wissen, dass der Bundesfinanzhof in gewissen Fallkonstellationen höhere Gebäudeabschreibungen als die Finanzverwaltung zulässt. Das betrifft zumindest die Fälle, in denen ein Gebäude nach der Vermietung aus dem Privat- in ein Betriebsvermögen eingelegt wird und der Einlagewert über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt.

GmbH-Gesellschafter sollten beachten, dass auch unverzinsliche Gesellschafterdarlehen mit unbestimmter Laufzeit gewinnerhöhend abgezinst werden müssen. Wie eine Abzinsung verhindert werden kann, verdeutlichen zwei Praxishinweise.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Februar 2010

Nach zähen Verhandlungen mit den Bundesländern ist das erste Steuerentlastungspaket der neuen Bundesregierung in Kraft. Alle praxisrelevanten Erleichterungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind in übersichtlicher und kompakter Form zusammengestellt.

Ein GmbH-Geschäftsführer gerät bei einer (drohenden) Insolvenz schnell in verschiedene Pflichtenkollisionen. Führt er bei Insolvenzreife der Gesellschaft Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer ab, handelt er mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. ist er damit der Gesellschaft gegenüber nicht erstattungspflichtig.

Arbeitgeber sollten beachten, dass auch 2010 eine Sonderregelung beim Kurzarbeitergeld gilt. Danach ist für Betriebe, die mit der Kurzarbeit 2010 beginnen, eine neue Bezugsfrist von 18 Monaten maßgeblich.

Für Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, dass das Bundesfinanzministerium die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bei der doppelten Haushaltsführung in sogenannten Wegverlegungsfällen anwendet. Somit liegt eine steuerlich begünstigte doppelte Haushaltsführung auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und von einer neuen Zweit- oder der bisherigen Erstwohnung am Arbeitsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht.

Eltern dürfte interessieren, dass das Finanzgericht Sachsen die seit 2006 geltende Regelung, wonach Kinderbetreuungskosten nur zu 2/3 steuerlich geltend gemacht werden können, nicht beanstandet. Da gegen das Urteil die Revision anhängig ist, kann Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.

Januar 2010

Das Finanzgericht Niedersachsen ist der Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag – zumindest ab dem Veranlagungszeitraum 2007 – verfassungswidrig ist. Entschieden ist damit aber noch lange nichts. Denn, ob das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Ansicht bestätigen wird, ist offen. Um einer Flut von Einsprüchen vorzubeugen, hat das Bundesfinanzministerium mittlerweile reagiert. Danach sollen Steuerbescheide ab 2005 in diesem Punkt nur noch vorläufig ergehen.

Für GmbH-Geschäftsführer ist es wichtig zu wissen, dass eine Gehaltsreduzierung unschöne Folgen haben kann. Existiert nämlich eine Pensionszusage, die im Zuge der Gehaltskürzung nicht nach unten angepasst wird, und resultiert daraus eine Überversorgung, besteht das Risiko der steuererhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellung. Wann eine Überversorgung vorliegt und wie diese verhindert werden kann, haben wir für Sie zusammengefasst.

Unternehmer sollten beachten, dass der steuermindernde Investitionsabzugsbetrag nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs auch für Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit bereits für das Jahr 2007 Anwendung findet. Die unter Umständen günstigere Ansparabschreibung ist somit nicht zulässig.

Sofern ein Umzug beruflich veranlasst ist, können Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts München fehlt eine berufliche Veranlassung jedoch, wenn der Umzug aufgrund einer gescheiterten Ehe erfolgte. Auf eine etwaige Fahrtzeitverkürzung kommt es in diesen Fällen nicht an.

Vereine müssen zwingend beachten, dass pauschale Aufwandsentschädigungen – Stichwort: Ehrenamtspauschale – die Gemeinnützigkeit ausschließen, sofern die Zahlungen ohne satzungsgemäße Grundlage entrichtet wurden. Sollten Vergütungen bis zum 14.10.2009 gezahlt worden sein, ist dies nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums unschädlich, wenn die Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließt.

Diese und weitere Informationen finden Sie hier.