Steuerinformationen 2016

Steuerinformationen Dezember 2016

Die Bundesregierung plant eine „Mini-Steuerreform“ zur Entlastung von Familien. Da Grundfreibetrag, Kindergeld & Co. aber nur geringfügig angehoben werden sollen, wird letztlich nicht viel im Geldbeutel ankommen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

– Der Bundesrat hat dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Dies bringt Vorteile bei der Kfz-Steuer und der Lohnsteuer.

– Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einer privaten Krankenversicherung einen Selbstbehalt, können die gezahlten Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Dies hat der Bundesfinanzhof aktuell klargestellt.

– Erfreulich: Der Europäische Gerichtshof hält rückwirkende Rechnungsberichtigungen für zulässig. Dadurch kann der Vorsteuerabzug gerettet und eine Verzinsung vermieden werden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2016. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für November 2016

Die Erbschaftsteuerreform ist endlich in „trockenen Tüchern“. Es bleibt zu hoffen, dass der im Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss von Bund und Ländern nun rechtssicher ist und die neue Rechtslage nicht (erneut) vom Bundesverfassungsgericht verworfen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten sind nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungs-Beiträgen zu verrechnen. Mit dieser steuerzahlerfreundlichen Sichtweise hat der Bundesfinanzhof der Handhabung der Finanzverwaltung widersprochen.

Beträgt die Miete mindestens 66 % des ortsüblichen Niveaus, dann ist der volle Werbungskostenabzug zulässig. Als ortsübliche Vergleichsmiete ist dabei die Bruttomiete anzusetzen, also die Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten.

Positive Entscheidungen zum steuermindernden Investitionsabzugsbetrag (IAB): Ein IAB ist auch dann zulässig, wenn feststeht, dass der Betrieb unentgeltlich übertragen werden soll. Zudem kann ein IAB zur Kompensation eines Mehrergebnisses der Betriebsprüfung eingesetzt werden.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis der gesamten Steuerinformationen entnehmen können, die Sie hier finden >

 

Steuerinformationen für Oktober 2016

Werden Krankheitskosten selbst getragen, um eine Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung zu erhalten, sind die Sonderausgaben dennoch um die volle Beitragsrückerstattung zu kürzen. Da sich die Aufwendungen oftmals auch nicht als außergewöhnliche Belastungen auswirken dürften, sollten Steuerpflichtige dies in ihre Vorteilsberechnung (Beitragsrückerstattung ja oder nein) einbeziehen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Dürfen Pflegekosten um die doppelte Haushaltsersparnis gekürzt werden, wenn ein Ehepaar ins Pflegeheim umzieht? Das Finanzgericht Nürnberg meint ja. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren eine steuerzahlerfreundlichere Sichtweise an den Tag legen wird.

Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist nur möglich, wenn die Leistungen „im“ Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Somit sind ausschließlich in einer Werkstatt durchgeführte Arbeiten (wie z. B. das Beziehen von Polstermöbeln) nicht begünstigt.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Kfz-Händler bei einem EU-Geschäft die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis der gesamten Steuerinformationen entnehmen können, die Sie hier finden >

 

Steuerinformationen für September 2016

Die Bundesregierung will die Steuerhinterziehung durch manipulierte Kassenaufzeichnungen bekämpfen. Demzufolge hat sie nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach elektronische Registrierkassen künftig über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Ein Disagio ist steuerlich nur dann sofort als Werbungskosten abziehbar, wenn es marktüblich ist. Zu den Kriterien hat sich nun der Bundesfinanzhof geäußert. Erfreulich: Wird eine Disagiovereinbarung mit einer Geschäftsbank wie unter fremden Dritten abgeschlossen, dann indiziert dies die Marktüblichkeit.

Der Bundesfinanzhof hält an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer gleitenden Generationennachfolge die teilweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen steuerneutral ermöglicht und damit die Aufdeckung stiller Reserven vermeidet.

Die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste ist keine steuerermäßigte Beherbergungsleistung, sondern mit dem umsatzsteuerlichen Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn hierfür kein gesondertes Entgelt berechnet wird und das Hotel zudem überhaupt nicht prüft, welche Gäste die Parkmöglichkeit nutzen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis der gesamten Steuerinformationen entnehmen können, die Sie hier finden >

 

August 2016

Steuerinformationen für August 2016

Eineinhalb Jahre sind eine lange Zeit. Für den Gesetzgeber aber offensichtlich nicht lange genug, um sich auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verständigen. Denn die Reform ist aktuell im Bundesrat gescheitert. Nun wird sich der Vermittlungsausschuss mit den Reformplänen befassen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Erhält der Steuerpflichtige eine Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens (z. B. Pkw), handelt es sich selbst dann in vollem Umfang um eine Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut auch teilweise privat genutzt wird.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich zum ersten Mal mit dem am 1.1.2015 in Kraft getretenen Mindestlohngesetz beschäftigt und entschieden, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) unter gewissen Voraussetzungen auf den Mindestlohn anrechnen dürfen.

Das Finanzgericht Köln hat Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, obwohl die Zeitersparnis hierdurch weniger als eine Stunde betrug. Durch den Umzug konnte eine Lehrerin das Berufskolleg zu Fuß erreichen und war nicht mehr auf die Straßenbahn angewiesen. Für das Finanzgericht Grund genug, um von einer beruflichen Veranlassung des Umzugs auszugehen.

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Juli 2016

Steuerinformationen für Juli 2016

Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist nach der Zustimmung des Bundesrates vom 17.6.2016 in „trockenen Tüchern“. Wichtige Neuregelungen werden vorgestellt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Vermieten Steuerpflichtige Ferienwohnungen, sind sie gut beraten, sich keine zeitweise Selbstnutzung vorzubehalten. Denn nur dann erkennt das Finanzamt dauerhafte Verluste ohne Überschussprognose an. Zwar hat das Finanzgericht Köln nun entschieden, dass eine zunächst mögliche Selbstnutzung später (steuerunschädlich) ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich gefestigt ist diese Sichtweise aber nicht.

Viele Bausparer haben noch hochverzinsliche Bausparverträge. Angesichts der Niedrigzinsphase gehen die Bausparkassen nun vermehrt dazu über, diese Altverträge zu kündigen. Dass eine Kündigung aber nicht immer rechtens ist, zeigen zwei Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart.

Bebaut ein Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, können sich steuerliche Vorteile im Hinblick auf die Abschreibungen ergeben. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs in den Fällen, in denen die Ehegatten das gemeinsame Grundstück später unentgeltlich auf ihren Sohn übertragen, der den Betrieb fortführt.

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Juni 2016

Sucht ein Steuerpflichtiger sein Vermietungsobjekt in einem kleineren oder größeren zeitlichen Abstand auf, dann sind Fahrtkosten in voller Höhe absetzbar. Wer es mit den Fahrten jedoch auf die Spitze treibt, erhält nur die ungünstigere Entfernungspauschale, so der Bundesfinanzhof in einer aktuellen Entscheidung.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Wird die Mitunternehmerstellung bei einem Gesellschafter verneint, kann dies insbesondere bei Arztpraxen negative Folgen haben. Denn dann drohen die (eigentlich) freiberuflichen Einkünfte wegen der Abfärberegelung zu solchen aus Gewerbebetrieb zu werden. Dies zeigt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.

Durch die neuen Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 wurde die vorzeitige Beendigung von Gewinnabführungsverträgen erschwert. Denn stand bereits bei Vertragsabschluss fest, dass der Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf der ersten fünf Jahre beendet werden wird, liegt keine steuerliche Organschaft vor – und zwar rückwirkend von Anfang an.

Sind auf dem Weg zur Arbeit entstandene Unfallkosten als Werbungskosten neben der Entfernungspauschale anzuerkennen? Die Rechtsprechung meint nein. Die Finanzverwaltung ist hier aber weiterhin großzügiger, sodass derartige Kosten in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden sollten.

Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende. Nun hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass dies auch für die Festsetzungsfrist bei der Antragsveranlagung gilt.

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Mai 2016

Das Bundesfinanzministerium hat sein viel diskutiertes Schreiben zur Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen aus 2015 aufgehoben. Damit gilt wieder die alte (bewährte) Rechtslage, wonach bei Abschlagszahlungen grundsätzlich noch keine Gewinnrealisierung eintritt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Nach dem Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums entfällt für volljährige Kinder oft der Anspruch auf Kindergeld. In einem aktuellen Schreiben hat die Finanzverwaltung nun dargestellt, wann eine Erstausbildung abgeschlossen ist.

In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat das Finanzgericht Niedersachsen die Auffassung vertreten, dass die Kinderfreibeträge verfassungswidrig zu niedrig sind. Es ist zu erwarten, dass sich nun der Bundesfinanzhof mit dieser Frage befassen muss.

Aufwendungen des Vermieters zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter nach Erwerb einer Eigentumswohnung verursacht hat, sind keine anschaffungsnahen Herstellungskosten. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können die Aufwendungen erfreulicherweise sofort als Werbungskosten abgezogen werden.

Und Vorsicht: Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, dass er durch ein Arbeitszeitkonto auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs handelt es sich in diesen Fällen um eine verdeckte Gewinnausschüttung.

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April 2016

Die Bundesregierung hat derzeit einige steuerliche Gesetzgebungsvorhaben in der „Pipeline“. Zu nennen ist insbesondere das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, wodurch u. a. die elektronische Kommunikation ausgebaut werden soll. Ferner soll der Mietwohnungsneubau steuerlich gefördert werden. Da in Ballungsgebieten oft bezahlbare Wohnungen fehlen, möchte die Bundesregierung hier durch Sonderabschreibungen Anreize für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen schaffen.

 

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

 

Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist bereits in Kraft. Besonders praxisrelevant ist hier die Anpassung von Bewertungsparametern für Pensionsrückstellungen, wodurch der anhaltenden Niedrigzinssituation Rechnung getragen wird.

 

Setzen Unternehmer für ihre Kassenführung noch EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit ein, dann müssen sie bald eine Neuanschaffung tätigen. Denn diese alten Registrierkassen werden von der Finanzverwaltung nur noch bis zum 31.12.2016 akzeptiert.

 

Durch eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs dürfte eine gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft künftig einfacher zu erreichen sein. Denn nach der neuen Sichtweise muss die Gesellschaft nicht mehr zwingend beendet werden.

 

Nach neuer Verwaltungsmeinung ist ein Blockheizkraftwerk (BHKW) kein selbstständiges bewegliches Wirtschaftsgut mehr, sondern ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen hierdurch schlechter werden, hatte die Verwaltung bereits im vergangenen Jahr eine Übergangsregel geschaffen, die nun für in 2013 oder 2014 gebildete Investitionsabzugsbeträge erweitert wurde.

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März 2016

Der Bundesfinanzhof hat die Hoffnungen von vielen Steuerzahlern zunichte gemacht, dass auch Kosten für nur teilweise beruflich genutzte häusliche Arbeitszimmer steuerlich abzugsfähig sind. Somit bleibt es dabei, dass sich die Aufwendungen nur dann steuerlich auswirken, wenn die Räume nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft gibt es neue Grundsätze zu beachten. Denn nach der geänderten Sichtweise des Bundesfinanzhofs ist nun auch eine Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich.

Ein Investitionsabzugsbetrag kann in einem nachfolgenden Wirtschaftsjahr erhöht werden. Das Bundesfinanzministerium hat sich nun (endlich) dazu entschlossen, diese Rechtsprechung allgemein anzuerkennen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Gewährt ein Gesellschafter einer GmbH, an der er mit mindestens 10 % beteiligt ist, ein Darlehen, sind die Zinsen nicht mit dem Abgeltungsteuersatz zu versteuern, sondern mit dem persönlichen Steuersatz, der deutlich höher sein kann. Diese restriktive Regelung soll aber nur für unmittelbare Beteiligungen gelten, d. h. mittelbar beteiligte Gesellschafter sind hiervon nicht betroffen. So lautet zumindest die überwiegende Literaturmeinung und eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz.

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Februar 2016

Wenn der Platz knapp wird, bietet es sich an, betriebliche und private ­Unterlagen zu vernichten, die nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Unterlagen ab 2016 in den Reißwolf können.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuer­erklärung geltend gemacht werden. Das Problem: Die Aufwendungen wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn die zumutbare ­Belastung überschritten ist. Diese Handhabung hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß.

Bekommen Kinder von ihren Eltern Geld geschenkt, um damit eine konkrete Mietimmobilie zu kaufen (= mittelbare Grundstücksschenkung), können sie dennoch die Gebäudeabschreibung als Werbungskosten geltend machen. Dies ist zumindest die steuerzahlerfreundliche Meinung des Finanzgerichts Niedersachsen.

Hat das Finanzamt Arbeitgebern Aufzeichnungserleichterungen für steuer­frei gezahlte Mahlzeiten zugestanden, brauchen sie den sogenannten Großbuchstaben „M“ nicht in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Diese Übergangsregelung wurde nun bis zum 31.12.2017 verlängert.

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Januar 2016

Bei der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es frohe Kunde: So hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Versorgung und Betreuung eines in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Haustieres begünstigt sein kann. Ferner hat das Bundesfinanzministerium seine restriktive Sichtweise aufgegeben, wonach die Rechnung eines Schornsteinfegers aufzuteilen ist. Die Konsequenz: Leistungen eines Schornsteinfegers sind wieder voll begünstigt.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

Ab 2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Dringender Handlungsbedarf besteht aber nicht. Liegt der Familienkasse die Steuer-ID nämlich nicht vor, wird sie die Eltern kontaktieren. Spätestens dann müssen die Eltern aber reagieren – sonst wird das Kindergeld gestrichen.

Auch Pokergewinne können zu versteuern sein. Dies bedeutet aber nicht, dass per se jeder (Turnier-)Pokerspieler seine Gewinne versteuern muss. Wie so oft kommt es auf den Einzelfall an.

Sollte eine betriebliche Abfindung ausnahmsweise nicht innerhalb eines Veranlagungszeitraums zufließen, ist dies für die ermäßigte Besteuerung unschädlich, wenn es sich nur um eine geringfügige Teilleistung handelt. Zu der Frage der Geringfügigkeit hat der Bundesfinanzhof nun Stellung bezogen.

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