Steuerinformationen 2020

Steuerinformationen für Dezember 2020

Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeitszimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -aufgabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kommen. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Aufwendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen.

• Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des
§ 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Münster handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die außen vor bleiben.

• Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können
Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (separat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für November 2020

Bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Kommen Eltern für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, ist der Unterhaltshöchstbetrag nicht zwingend zu kürzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

• Das Bundesfinanzministerium hat neue bzw. geänderte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind nun aufgegliedert in halbjährliche Beträge.

• Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen. Erfreulich, dass hier die Rechtsprechung insoweit Abhilfe geschafft hat, als eine rückwirkende Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. In der Praxis wartete man seit Jahren auf eine Positionierung durch die Finanzverwaltung, die nun erfolgt ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2020 und in der zusätzlichen Sonderausgabe zum Jahresende 2020 Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Oktober 2020

Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit interessanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Betrag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanzgericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof.

• Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse.

• Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für September 2020

Da eine flächendeckende Implementierung von zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen bei elektronischen Kassensystemen und Regis­trierkassen nicht bis Ende 2019 zu schaffen war, führte das Bundesfinanzministerium eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30.9.2020 ein. Weil diese aber nicht verlängert werden soll, haben 15 Bundesländer (Ausnahme: Bremen) nun eigene Härtefallregelungen geschaffen, um die Frist bis zum 31.3.2021 zu verlängern.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vom 4.8.2019 wurde eine Sonderabschreibung eingeführt. Knapp ein Jahr nach der Gesetzesverkündung hat das Bundesfinanzministerium nun (endlich) ein 30 Seiten starkes Anwendungsschreiben veröffentlicht.

• Für nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.7.2021 erbrachte Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke sind ausgenommen) erfolgte eine Reduzierung auf den ermäßigten Umsatzsteuersatz. Zu der Frage, wie ein Gesamtpreis (vereinfachungsgemäß) aufgeteilt werden kann, hat nun das Bundesfinanzministerium Stellung bezogen.

• Ist bei einem Behandlungsraum im privaten Wohnhaus eine private (Mit-)Nutzung wegen seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung praktisch ausgeschlossen, liegt ein betriebsstättenähnlicher Raum nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst dann vor, wenn die Patienten den Raum nur über den privaten Hausflur betreten können. Die Abzugsbeschränkungen für häusliche Arbeitszimmer gelten in diesen Fällen nicht.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für September 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für August 2020

Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundesrates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wieder in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer – sofern noch nicht geschehen – schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nachlass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sein.

• Bei fehlender zeitnaher Umsetzung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Erhöhung der Barleistungen scheidet ein Sonderausgabenabzug für die Versorgungsleistungen aus. Diese Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Regelungen im Übergabevertrag tatsächlich durchzuführen.

• Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Juli 2020

Kurz nach Pfingsten 2020 hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Konjunkturprogramm auf den Weg gebracht, damit die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder in Gang kommt. Das Programm beinhaltet sowohl Steuererleichterungen als auch Investitionsprogramme für den Konsum und die Produktion. Zudem hat der Bundesrat dem „Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt, wodurch u. a. der Umsatzsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie zeitlich befristet gesenkt wird.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Die Finanzverwaltung hat dazu Stellung bezogen, wie Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zu berücksichtigen sind, das sich im Eigentum eines bzw. beider Ehegatten befindet. Auch die Nutzung in angemieteten Räumlichkeiten wurde betrachtet.

• Beruflich veranlasste Umzugskosten sind Werbungskosten. Da sich mit Wirkung ab dem 1. Juni 2020 Änderungen im Bundesumzugskostengesetz ergeben haben, hat die Finanzverwaltung deutlich überarbeitete Pauschbeträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen veröffentlicht.

• Bei einer Betriebsveräußerung gegen Rentenzahlungen kann der Verkäufer den Veräußerungsgewinn nachgelagert versteuern. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Schleswig-Holstein soll dieses Wahlrecht aber nicht bei einer Betriebsaufgabe gelten.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Juni 2020

Auch in dieser Ausgabe stehen wieder Maßnahmen im Mittelpunkt, mit denen soziale und wirtschaftliche Härten infolge der Corona-Pandemie „abgefedert“ werden sollen. Hinzuweisen ist insbesondere auf die Erhöhung des Kurzarbeitergelds, Lockerungen beim Elterngeld und die Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer 2019.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Doch längst nicht alle Maßnahmen sind steuerlich begünstigt, wie ein Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt.

• Eine steuerbegünstigte Veräußerung einer freiberuflichen Praxis setzt voraus, dass der Freiberufler seine Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis wenigstens für eine gewisse Zeit einstellt. Eine starre zeitliche Grenze besteht hier aber nicht. Dementsprechend ist nach einem aktuellen Beschluss des Bundesfinanzhofs auch keine „Wartezeit“ von mindestens drei Jahren einzuhalten.

• Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat jüngst eine ertragsteuerliche Organschaft versagt, weil eine Organgesellschaft den ihr gegenüber der Organträgerin zustehenden Anspruch auf Verlustübernahme nicht in ihrer Bilanz ausgewiesen hatte. Die später tatsächlich durchgeführte Erstattung war insoweit irrelevant.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juni 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Mai 2020

Die (wirtschaftlichen) Folgen der Corona-Pandemie sind bereits jetzt immens. Insbesondere Hoteliers und Gastronomen trifft die Corona-Krise mit voller Härte. Aber auch andere Berufsgruppen, Freiberufler und Arbeitnehmer sind betroffen. Demzufolge haben Bundestag und Bundesrat das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik verabschiedet.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Energetische Gebäude-Maßnahmen werden ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Durch eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens muss nachgewiesen werden, dass die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die amtlichen Muster (inklusive Erläuterungen) hat das Bundesfinanzministerium nun veröffentlicht.

• Werden nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzte Grundstücke innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft, ist ein erzielter Gewinn zu versteuern. Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass die Zehnjahresfrist auch in den Fällen zu beachten ist, in denen der Veräußerer die Immobile zuvor unentgeltlich erhalten hat.

• Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. An der restriktiven Sichtweise, wonach fahrzeug- und wegstreckenbezogene Aufwendungen nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar sind, hält der Bundesfinanzhof indes weiter fest.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für April 2020

Nach einer gesetzlichen Änderung unterliegen gewisse Verluste aus Kapitalvermögen neuen Abzugsbeschränkungen. Dies gilt zum Beispiel für die Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung oder für die Ausbuchung wertloser Aktien. In diesen Fällen können die Verluste nur noch in Höhe von 10.000 EUR jährlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Beim Kauf einer Mietimmobilie ist die Kaufpreisaufteilung bedeutend. Denn die Kosten für das Gebäude können durch Abschreibungen zeitnah steuermindernd genutzt werden. Die Anschaffungskosten für den Grund und Boden unterliegen hingegen keinem Wertverzehr. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg musste nun darüber entscheiden, wann einer Aufteilung im Kaufvertrag zu folgen ist und ob die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums eine geeignete Aufteilungsgrundlage darstellt.

• Um die Steuerprogression zu senken, kann es sinnvoll sein, größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden gleichmäßig zu verteilen. Verstirbt der Vermieter während des Verteilungszeitraums, sind noch nicht verbrauchte Beträge beim Erblasser in einer Summe abziehbar. Eine fortführende Verteilung bei den Erben hat das Finanzgericht Münster abgelehnt.

• Pensionsrückstellungen stehen bei Betriebsprüfungen regelmäßig ganz oben auf der Liste. Aktuell hat sich der Bundesfinanzhof zum Eindeutigkeitsgebot von Abfindungsklauseln in Pensionszusagen geäußert. Die eine Entscheidung fiel zugunsten und die andere zuungunsten der Steuerpflichtigen aus.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für April 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für März 2020

Steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehaltsextras müssen in vielen Fällen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das Kriterium „der Zusätzlichkeit“ hatte der Bundesfinanzhof im vergangenen Jahr zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert. Doch nun soll dieser unliebsamen Rechtsprechung durch eine gesetzliche Änderung der Boden entzogen werden.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Es bleibt dabei: Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium sind grundsätzlich keine Werbungskosten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Grundgesetz.

• Der Vorsteuerabzug bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen (z. B. Fotovoltaikanlagen) erfordert eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen. Dies ist der Fall, wenn die Zuordnungsentscheidung bis zum 31.7. des Folgejahrs getroffen wird. Der Bundesfinanzhof hat aber nun Zweifel geäußert, ob diese Ausschlussfrist mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

• Ein interessantes Urteil kommt vom Finanzgericht Münster: Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Unterhaltsempfänger die Unterhaltsleistungen als sonstige Einkünfte versteuert. Da die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für März 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Februar 2020

Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundesrat auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht einigen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab
dem 21. Kilometer.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Eine Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs hilft hier nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht weiter.

• Die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ wurden nun vom Bundesfinanzministerium final veröffentlicht. Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.2020, wobei der Steuerpflichtige sie auch bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann.

• Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben zu § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) überarbeitet. Dabei hat die Finanzverwaltung endlich die Urteile des Bundesfinanzhofs umgesetzt, nach denen die Grundidee der Gesamtplanrechtsprechung nicht auf die Fälle des § 6 Abs. 3 EStG anwendbar ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

 

Steuerinformationen für Januar 2020

Steuerbegünstigte Gehaltsextras haben oft „einen Haken“: In vielen Fällen müssen sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieses Zusätzlichkeitserfordernis hat der Bundesfinanzhof nun zugunsten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu definiert.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

• Bei einer Betriebseröffnung wird der Steuerpflichtige vom Finanzamt grundsätzlich dazu aufgefordert, in einem Fragebogen weitere Auskünfte zu erteilen. Durch das „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“ ergibt sich nun eine Änderung: Das Finanzamt muss nicht mehr auffordern, sondern der Steuerpflichtige muss die Auskünfte nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz übermitteln.

• Um den Schuldzinsenabzug zu optimieren, müssen die Kredite den vermieteten Gebäudeteilen und die Eigenmittel den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Bereichen zugeordnet werden. Wie man es besser nicht machen sollte, zeigt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

• Ab 2020 muss jedem Kunden ein Beleg ausgehändigt werden. Dies gilt sowohl für größere Unternehmen als auch für „den Bäcker an der Ecke“, der einem Kunden Brötchen verkauft. Die Finanzverwaltung hat aber nun darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht nicht bußgeldbewehrt ist.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2020. Viel Spaß beim Lesen!