Steuerinformation Dezember 2013

Bei Arbeitsverhältnissen mit nahen Angehörigen schauen die Betriebsprüfer ganz genau hin, ob die Aufwendungen steuerlich anzuerkennen sind. Der Bundesfinanzhof hat nun die Maßstäbe präzisiert, die für den steuermindernden Abzug als Betriebsausgaben gelten.

Für Umsatzsteuerzahler ist es wichtig zu wissen, dass das Bundesfinanzministerium den Formalismus bei den neuen Rechnungsanforderungen begrenzt hat. Insbesondere bei der Begriffsverwendung “Gutschrift” wurden neben einer Übergangsregelung praxisrelevante Vereinfachungen geschaffen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfte interessieren, dass der Bundesfinanzhof hinsichtlich der Berechnung der 110 EUR-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen aktuell zwei steuerzahlerfreundliche Entscheidungen getroffen hat, die neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.

Aber auch in anderen Bereichen des Steuerrechts haben sich interessante Neuerungen ergeben, die Sie dem Inhaltsverzeichnis entnehmen können.

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