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Erbrecht

Neben dem Aufbau und der Bewahrung eines Vermögens zählt die kluge Weitergabe an die nächste Generation zu den großen Lebensleistungen. Wir beraten Sie bei der Sicherung und Erhaltung von Vermögenswerten, begleiten und strukturieren die Nachfolge bei Ihrem Unternehmen und integrieren die steuerliche und rechtliche Sichtweise. Ein hohes Maß praktischer Erfahrung auch mit der Übernahme von Testamentsvollstreckungen oder etwa der Errichtung von Stiftungen hilft uns, Konflikte zu vermeiden. Läßt sich der Streit nicht vermeiden, setzen wir Ihre Interessen konsequent durch.

Wir helfen weiter bei:

Informationen zum Erbrecht

Fachgebiet: Erbrecht

Ihr Partner in allen Fragen des Erbrechts: Gerken Rechtsanwälte

 

Das Erbrecht zählt zu den sensibelsten Bereichen des deutschen Rechts. Es betrifft nicht nur das materielle Vermögen, sondern ist häufig eng mit Emotionen und familiären Beziehungen verknüpft. Bei Gerken Rechtsanwälte in Hamburg sind Sie in Sachen Erbrecht bestens aufgehoben, dank unserer umfassenden Erfahrung und fortlaufenden Weiterbildung.

 

Vor dem Erbe

Nachlassgestaltung: Sicherheit für die Zukunft

Jeder hat unterschiedliche Beweggründe, wenn es darum geht, seinen Nachlass zu planen. Oftmals steht der Wunsch im Vordergrund, Klarheit für die Hinterbliebenen zu schaffen und Streitigkeiten zu vermeiden. Hier kommen das Testament und der Erbvertrag ins Spiel, die den Rahmen für die Vermögensübertragung vorgeben. Des Weiteren können Schenkungen zu Lebzeiten eine Option sein, um bereits vorab Vermögenswerte zu übertragen.

Wenn kein Testament existiert: Die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge greift, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass in Abwesenheit eines Testaments oder Erbvertrags in erster Linie die Familienmitglieder erben. Die genauen Erbquoten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der familiäre Stand des Verstorbenen und eventuelle Eheverträge.

Letztwillige Verfügung: Testament und Erbvertrag

Es gibt viele Gründe, warum jemand von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte. In solchen Fällen bietet das Testament oder der Erbvertrag eine Lösung. Hierbei ist es essentiell, sich von einem spezialisierten Erbrechtsanwalt beraten zu lassen. Es gibt klare formelle Anforderungen an solche Dokumente. Bei Nichtbeachtung können diese ungültig werden, weshalb professionelle Beratung unverzichtbar ist.

 

Nach dem Todesfall

Wie geht es weiter? Die Nachlassabwicklung

Der Umgang mit einem Erbe kann kompliziert sein, insbesondere wenn es Vermögenswerte im Ausland gibt oder Unklarheiten bestehen. Bei all diesen Fragen stehen wir Ihnen als erfahrene Erbrechtsanwälte zur Seite.

 

Das Pflichtteilsrecht

Wenn gesetzliche Erben durch ein Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werden, haben sie unter bestimmten Bedingungen das Recht, einen Pflichtteil zu fordern. Dies ist ein komplexes Thema, bei dem wir Sie gerne beraten.

 

Wenn es zum Erbstreit kommt

Leider sind Streitigkeiten im Kontext von Erbschaften nicht selten. Dabei können die Ursachen vielfältig sein, von der Anfechtung eines Testaments bis hin zu Unklarheiten in der Aufteilung. Unser Ansatz bei Gerken Rechtsanwälte ist es, solche Streitigkeiten möglichst außergerichtlich zu klären. Wenn jedoch ein Gerichtsverfahren unvermeidlich ist, vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck.

 

Das Phänomen Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Dies kann zu komplexen Situationen führen, da Entscheidungen häufig einstimmig getroffen werden müssen. Unser Ziel ist es, Ihnen Wege aufzuzeigen, wie Sie in solchen Gemeinschaften handlungsfähig bleiben.

Sofort-Kontakt und Rechtsberatung im Bereich Erbrecht

Haben Sie Fragen? Bitte beachten Sie, dass die oben stehenden Informationen lediglich als erste Orientierung dienen und keinen umfassenden Anspruch erheben. Sie ersetzen keinesfalls eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt. Gerne bieten wir Ihnen jedoch eine unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 040/325470-0.

Wir sind für Sie da

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FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht

Ein Testament ist ein Dokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Es verhindert Streitigkeiten unter den Erben und sorgt für Klarheit.

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn kein Testament vorhanden ist. Sie bestimmt, welche Familienmitglieder in welcher Reihenfolge erben.

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anteil am Erbe für nahe Angehörige, die im Testament nicht berücksichtigt wurden.

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden, was zu komplexen Situationen führen kann.

Ein Testament kann einseitig verfasst werden, während ein Erbvertrag zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen wird und verbindlicher ist.

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