Bank- und Kapitalmarktrecht

  • Schiffsfonds
  • Immobilienfonds
  • Durchsetzung und Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen
  • Kreditverträge

 

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt in dem Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts. Hier geht es im Wesentlichen um offene und geschlossene Fondsbeteiligungen (insbesondere Schiffsfonds und Immobilienfonds), um die Durchsetzung und Abwehr von Prospekthaftungsansprüchen und um Streitigkeiten aus Kreditverträgen. Wir vertreten sowohl Banken als auch Anleger und Kreditnehmer. Unsere langjährigen Erfahrungen und regelmäßig durchgeführte Fortbildungen gewährleisten, dass wir Sie stets auf Grundlage der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung beraten können und außerdem Ihre Interessen bestmöglich außergerichtlich und gerichtlich durchsetzen können.

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