Qualität

Die Qualität einer juristischen Dienstleistung wirklich sicher zu beurteilen ist sehr schwierig, wenn man nicht selbst „vom Fach“ ist. Alle Partner der Kanzlei Gerken Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Steuerrecht. Diese Bezeichnung ist ein verlässliches Qualitätsmerkmal.

Die Fachanwaltsbezeichnung wird nach Prüfung in einem formalisierten Verfahren durch die Rechtsanwaltskammer verliehen. Durch diese vorherige Kammer-Überprüfung unterscheidet sie sich von allen anderen Werbeaussagen und insbesondere von durch gewerbliche Veranstalter verliehenen „Zertifikaten“. Auch die Selbst-Einschätzung als „Spezialist“ beruht nicht auf einer Überprüfung durch die Rechtsanwaltskammer. Die Fachanwaltsbezeichnung belegt damit „geprüfte Qualität“.

Fachanwälte müssen sich gemäß § 15 FAO nach Verleihung des Titels jährlich mindestens fünfzehn Stunden durch Besuch von Schulungsseminaren oder durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden. Ob Sie dies tun, wird durch die Rechtsanwaltskammer überprüft.

Da einem Mandanten aber oft selbst die brillanteste anwaltliche Idee nichts nützt, wenn sie durch die Kanzlei nicht verlässlich umgesetzt wird, sorgen wir durch ein besonderes Qualitätsmanagement auch insoweit für klar strukturierte Verfahrensabläufe, von der Mandatsannahme bis zur Fristenkontrolle.