Steuerstrafrecht

  • Interessenvertretung in allen steuerstrafrechtlichen Fragen
  • Steuerstrafrechtliche Compliance
  • Selbstanzeigen; Anfertigung und Abgabe
  • Steuerliche Berichtigungspflichten und Erklärung
  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren
  • Verteidigung im Hauptverfahren
  • Verteidigung in Berufungs- und Revisionsverfahren

Die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige sind vom Gesetzgeber massiv erhöht worden. Wir beraten Sie rechtssicher und absolut verlässlich und haben alle steuerlichen Berichtigungspflichten im Blick. Dies gilt insbesondere auch, wenn Sie als Erbe mit Schwarzgeld im Nachlass konfrontiert sind. Ist ein förmliches Steuerstrafverfahren nicht zu vermeiden, wird Ihnen unsere in Jahrzehnten gesammelte Erfahrung helfen.

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